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Bodenkaskoversicherung
Bei der Bodenkaskoversicherung handelt es sich um eine Ergänzungsversicherung zur Umwelthaftpflichtversicherung. Und zwar ist eine Bodenkaskoversicherung geeignet für landwirtschaftliche Betriebe, sowie für gewerbliche Betrieb, wie zum Beispiel Maschinenfabriken.
Durch eine Bodenkaskoversicherung sind unter anderem die Aufwendungen versichert, die notwendig sind, um Bodenkontaminationen auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers zu beseitigen. Voraussetzung dass die Bodenkaskoversicherung greift, ist, dass die Kontamination durch einen Störfall im Betrieb des Versicherungsnehmers eingetreten ist.
Darüber hinaus müssen, damit die die Bodenkaskoversicherung greift, eine behördlich Anordnung darüber vorliegen, dass eine Beseitigung vorgenommen werden muss. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Durch eine Bodenkaskoversicherung speziell versichert sind unter anderem die Gutacherkoste, sowie sämtliche notwendige Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Bodenkontamination zu beseitigen. Darüber hinaus werden durch eine Bodenkaskoversicherung auch die Kosten übernommen, die notwendig sind, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen, wie zum Beispiel die Wiederauffüllung des Grundstückes mit Erde.
Von einer Bodenkaskoversicherung darüber hinaus übernommen werden Kosten, die notwendig sind, um künftige Bodenkontaminationen zu vermindern, oder ganz abzuwenden.
Bei der Bodenkontamination ist es dabei möglich auch Selbstbehalte zu vereinbaren, wobei der Abschluss einer Bodenkaskoversicherung nur möglich ist, wenn der Versicherungsnehmer auch über eine Umwelthaftpflichtversicherung verfügt, bzw. gleichzeitig abgeschlossen wird.
Ein so genannter Drittschaden, also eine Bodenkontamination auf einem fremden Grundstück wird dabei von der Umwelthaftpflichtversicherung übernommen.
Bevor man eine Bodenkaskoversicherung für einen gewerblichen Betrieb abschließt, muss zuvor eine Betriebsbesichtigung durch einen Umweltsachverständigen erfolgen. Für landwirtschaftliche Betriebe hingegen ist eine derartige Betriebsbesichtigung nicht möglich.
Die Versicherungssumme, sowie die Vereinbarung von Selbstbehalten kann individuell vereinbart werden.
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